Aktueller Planstand

Beteiligung gemäß § 4 Ansatz 2 BauGB

Am 12.06.2024 ist die Beteiligung gemäß § 4 Ansatz 2 BauGB (Behördenbeteiligung) gestartet und wird bis zum 12.07.2024 laufen.
Im Anschluss werden die relevanten Rückmeldungen der Behörden und Fachämter in die Unterlagen eingearbeitet. Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB. Darüber hinaus wird die Planung auch vor Ort ausgestellt.